Kategorien von Schusswaffen
Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Es gibt vier Kategorien von Schusswaffen:
Kategorie A
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:
- Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
- Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
- Vorderschaftrepetierflinten („Pumpguns“)
- Schusswaffen mit Schalldämpfern sowie Schalldämpfer alleine
- Getarnte Schusswaffen (z.B. „schießender Kugelschreiber“)
- Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten



Kategorie b
Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.




Kategorie c
Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Kategorie C-Waffen werden auch als „Büchsen“ bezeichnet. Das sind Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.


Kategorie d
Schusswaffen mit glattem Lauf
Kategorie D-Waffen werden auch als „Flinten“ bezeichnet. Das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen. Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte („Pumpgun“) = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B.


Weiterführende Informationen
Eine überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen findet sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996